ABRISSGENEHMIGUNG

Die für jede Gemeinde eigene Reglementierung über Gebäude zusammen mit dem allgemeinen Bauleitplan und gegebenenfalls dem privaten Bauleitplan haben unter anderem als Ziel die Sicherheit und die öffentliche Gesundheit zu verbessern.

Der Erhalt einer Baugenehmigung ist für Abriss- und Erdanschüttungsarbeiten sowie für den Bau von Stützmauern notwendig.

Alle Pläne müssen von einer Person erstellt und unterschrieben werden, die den Beruf des Architekten oder des Bauingenieurs ausübt, außer im Falle einer natürlichen Person, die erklärt, dass sie das Innere eines Wohnhauses zur eigenen  Nutzung verändern will, und wenn die Arbeiten nicht zum Ziel haben, die tragenden Strukturen des Gebäudes, die Fassade und das Dach zu verändern. Die Pläne müssen auch von dem oder den Besitzer(n) des Gebäudes gegengezeichnet werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Bürgerseite HIER