Baudarlehen

Das Grundstück


Die Soll-Zinsen für das Grundstück können als Beschaffungskosten von Ihrem steuerpflichtigen Teil unter der Bedingung abgezogen werden, dass die Bauarbeiten in den zwei Jahren nach dem Kauf des Grundstücks angefangen haben.

Im gegenteiligen Fall, können diese Zinsen zum Teil als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 672 € abgezogen werden.

Die selbst bewohnte Wohnung

  • In der Zeit, in der das Gebäude, das gebaut oder umgebaut wird, nicht bewohnt ist, sind die Soll-Zinsen in Verbindung mit dem Darlehen als Beschaffungskosten vollständig vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
  • Sobald die Wohnung bewohnt wird, können Sie die Soll-Zinsen in Verbindung mit dem Darlehen als Beschaffungskosten abziehen, es werden dabei die Zahl der Personen, die zum Haushalt gehören, sowie die Wohndauer berücksichtigt.

Die zu vermietende Wohnung

Die Sollzinsen werden als Beschaffungskosten auf dem Blatt L „Netto Einkommen aus Vermietung von Gütern“  Rubrik L2 Punkt 1 Ihrer Einkommenssteuererklärung vollständig abziehbar.

Passivhaus oder Niedrigenergiehaus

Die meisten Banken gewähren Ihnen einen Vorzugszins, wenn  Ihre finanzielle Belastung zu Gunsten der Umwelt geht.

Wenn der Zinssatz Ihren Hauptwohnsitz betrifft und dieser mit Klasse A oder B im Energiepass eingestuft ist, können Sie einen variablen Vorzugszins und/oder eine längere Darlehensdauer bei Ihrer Bank beantragen.

Sie können ähnliche Vorteile genießen, wenn Ihr Projekt eine technische Installation oder ein von staatlichen Zuschüssen unterstütztes Projekt betrifft wie zum Beispiel:

  • Thermische Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung
  • Geothermische Pumpe oder Luft- Wasserwärmepumpe
  • Zentralheizung mit Holzpellets, mit Stroh oder mehrstufiger Verbrennung für Holzscheite
  • Pelletsöfen
  • Biomassheizkessel
  • Heizkessel mit Kondensation und hydraulischer Temperaturausgleich
  • Mikro-Kraftwärmekopplung (1 - 6 kW)
  • Anbindung an einem Wärmefernnetz
  • Wärmedämmende Fenster und Fassaden

Im Rahmen einer Photovoltaikanlage mit einer Höchstleistung von 30 kWh zum privaten Gebrauch können für die Rückzahlung vom Darlehen die Frequenz und das Niveau der Energievergütung, die von Ihrem Energieversorger ausgezahlt wird, berücksichtigt werden.

Außerdem bezuschusst das Ministerium für Umwelt Ihr Projekt zu 30% bis zum Höchstbetrag von 1,650 € /kWh.

Die MWSt. kann vollständig rückerstattet werden.

In manchen Fällen kann Ihre Bank diesen staatlichen Zuschuss und die MWSt. kurzfristig vorfinanzieren, damit Sie Ihre Installation ohne längeres Warten nutzen können.