FRISTEN
Wenn eine Grundsatzvereinbarung ausgehändigt wurde, muss das endgültige Projekt innerhalb 12 Monaten eingeleitet werden, andernfalls verliert die Grundsatzvereinbarung ihre Gültigkeit.
Die Frist zur Aushändigung der Baugenehmigung wird gewöhnlich in der Reglementierung für Bauwerke nicht angegeben. Im Allgemeinen beträgt sie zwischen einigen Wochen bis 3 Monaten für die Stadt Luxemburg.
Der Bau oder die Ausbauarbeiten, die einer Baugenehmigung bedürfen, werden anerkannt, wenn in den 3 Wochen nach dem Besuch der Baupolizei keine schriftlichen Einwände eingereicht werden.
Die Baugenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die genehmigten Arbeiten nicht deutlich angefangen wurden. Diese Frist kann auf begründetem Antrag des Betroffenen, um ein zusätzliches Jahr verlängert werden.
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